Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Omnivent-Media | Inh.: Thomas Meinerz

1.Geltungsbereich, Allgemeines

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil

sämtlicher Angebote und Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen

(insbesondere Planungs-, Konstruktions-

, Montagearbeiten und Programm- und

Medienzusammenstellungen) und finden auch für alle künftigen Geschäfte

verwandter Art Anwendung. Soweit im Zusammenhang mit einem Vertrag und seiner

Durchführung eine befristete Überlassung von Sachen stattfindet, gelten hierfür

zusätzlich unsere allgemeinen Mietbedingungen (AMB).

b) Der Individualvertrag mit dem Kunden sowie unsere einbezogenen AGB und/oder

AMB stellen den vollständigen Inhalt des Vertrages zum Zeitpunkt des

Vertragsschlusses dar. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des

Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

c) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich

bezeichnet werden. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer schriftlichen

Auftragsbestätigung oder der Ausführung unserer Lieferungen und Leistungen

zustande.

d) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und

Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit

zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische

Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in

Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der

Kunde ist Kaufmann sofern er ein Handelsgewerbe betreibt. Kunden im Sinne dieser

AGB sind sowohl Verbraucher, Unternehmer als auch Kaufleute.

2. Preise, Termine, Teillieferungen, höhere Gewalt

a) Es gelten unsere am Liefer- oder Leistungstag gültigen allgemeinen Listenpreise

zuzüglich Verpackung, Transport, Versicherung und etwaiger Montagekosten.

Gegenüber Verbrauchern gilt der im Vertrag angegebene Endpreis, der die

gesetzliche Mehrwertsteuer enthält. Abweichend hiervon gilt gegenüber

Verbrauchern der am Liefer- oder Leistungstag übliche Listenpreis zuzüglich

gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn zwischen Vertragsschluss und vertraglich

vereinbartem Liefer- bzw. Leistungstermin mindestens vier Monate liegen und der

Verbraucher hiervon mindestens vier Wochen vor Liefer- oder Leistungstag in

Kenntnis gesetzt wurde. Weicht dieser neue Endpreis um

mehr als 5 % zuungunsten des Verbrauchers vom vertraglich vereinbarten Endpreis

ab, so kann der Verbraucher, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Mitteilung,

kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

b) Liefer- und Leistungstermine müssen von uns schriftlich und ausdrücklich

gegenüber dem Kunden bestätigt worden sein. Sofern wir verbindliche Liefer- und

Leistungstermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhaltenkönnen (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber

unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen, neuen Termin

mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Liefer- und Leistungsfrist nicht

verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine

bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.

Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die

nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein

kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren

Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht

verpflichtet sind. Im Falle unseres Liefer- und Leistungsverzuges hat uns der Kunde

eine angemessene Nachfrist zu setzen.

c) Wir behalten uns das Recht auf Teillieferung und Teilleistungen vor, für den Fall,

dass der Kunde Verbraucher ist aber nur, sofern ihm dies nicht unzumutbar ist.

Derartige Teillieferungen und Teilleistungen werden gesondert abgewickelt und

abgerechnet.

d) Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel und hierdurch

verursachte Betriebs- und Verkehrsstörungen, und Verfügungen von hoher Hand -

auch, soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit

unwirtschaftlich machen - sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren

Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer

Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung und Leistung. Solche Ereignisse

berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der

Kunde ein Recht auf Schadensersatz hat.

3. Versand, Verpackung, Gefahrtragung, Versicherung

a) Lieferungen erfolgen nur in Standard-Verpackungen. Wird die Lieferung auf

Verlangen des Unternehmers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt,

geht die Gefahr mit Übergabe der Waren an das Transportunternehmen oder beim

Verladen auf eigene Fahrzeuge zum Zwecke des Transports an den Unternehmer

auf den Unternehmer über. Dies gilt auch, wenn frachtfreie

Lieferung oder Transport mit unseren eigenen Transportmitteln vereinbart ist. Der

Versandweg und die Transportmittel werden von uns bestimmt, soweit nichts

anderes vereinbart ist. Sollte sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu

vertreten hat, verzögern, geht die Gefahr mit dem Tage des Zugangs der Anzeige

der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

b) Transportschäden hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung unmittelbar

gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgeschriebenen

besonderen Fristen geltend zu machen sowie uns anzuzeigen. Eine Einschränkung

der Mängelrechte des Verbrauchers ist mit dieser Bestimmung nicht verbunden.

c) Transport- und sonstige Versicherungen werden von uns nur auf ausdrücklichen

Wunsch des Kunden und nur auf dessen Kosten abgeschlossen.4. Rechnungsstellung, Zahlung

a) Vorbehaltlich einer anderen individualvertraglichen Vereinbarung ist die

Gegenleistung für unsere erbrachten bzw. abgenommenen Lieferungen und

Leistungen sofort fällig und der in Rechnung gestellte Betrag innerhalb von 30 Tagen

für den Unternehmer ab Erbringung bzw. Abnahme und für Verbraucher ab Zugang

unserer Rechnung ohne Abzug zahlbar.

b) Zur Entgegennahme von Schecks oder Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die

Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt lediglich erfüllungshalber.

c) Kommt der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir

ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens berechtigt, bei

Geschäften mit Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über

dem jeweiligen Basiszinssatz und bei Geschäften mit Unternehmern in Höhe von

acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins zu berechnen.

d) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit der Kunde

nicht mit einer durch uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung

aufgerechnet. Bei Geschäften mit Unternehmern sind Zurückbehaltungsrechte

ausgeschlossen. Der Verbraucher kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben,

wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

e) Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, insbesondere bei

Zahlungsrückstand, sind wir berechtigt, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, für

weitere Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen

sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

f) Wir behalten uns das Recht der Abtretung sowie der Beauftragung Dritter mit der

Einziehung unserer gegen den Kunden erworbenen Forderungen vor. Der Kunde hat

den Zahlungsanweisungen Dritter, denen wir unsere Forderungen abgetreten haben

oder die sie für uns einziehen, nachzukommen. Etwaige Einwendungen oder

Einreden des Kunden bleiben hiervon unberührt.

5. Mängelhaftung, Schadensersatz, Haftungsbegrenzung

a) Unternehmer haben unsere Lieferungen und Leistungen sofort nach Empfang zu

untersuchen und zu überprüfen, insbesondere, einem Funktionstest zu unterziehen

und dabei offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14

Tagen schriftlich spezifiziert, anzuzeigen. Dabei hat der Unternehmer den Zeitpunkt

der Feststellung des Mangels nachzuweisen. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt

zusätzlich die Regelung der §§ 377, 378 HGB uneingeschränkt, unter der Maßgabe,

dass die Rüge schriftlich erfolgen muss.

b) Weist die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel auf, so werden

wir diese nach unserer Wahl nachbessern oder nachliefern. Ist der Kunde

Verbraucher, liegt die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung bei ihm. Wir

sind unter den Voraussetzungen des § 439 Abs. 3 BGB berechtigt, die gewählte oder

beide Arten der Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit abzulehnen.

Lassen wir eine vom Kunden einzuräumende angemessene Frist für die

Nachbesserung oder Ersatzlieferung fruchtlos verstreichen, ist eine Nacherfüllung fürden Kunden unzumutbar, oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde

neben der Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche vom Vertrag

zurücktreten oder die Vergütung mindern. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor,

steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.

c) Wird die von uns gelieferte Ware oder erbrachte Leistung auf Verlangen des

Kunden untersucht und zeigt sich hierbei, dass die Rüge des Kunden offensichtlich

unbegründet war, hat der Kunde die uns hierdurch sowie die durch etwaige Arbeiten

an dem Lieferungs- oder Leistungsgegenstand entstandenen Aufwendungen zu

ersetzen.

d) Bei Geschäften mit Unternehmern ist eine Mängelhaftung für nicht im Sinne von

Ziffer 5 a) rechtzeitig angezeigte Mängel ausgeschlossen. Durch Verhandlungen

über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand der verspäteten,

unzureichenden oder unbegründeten Mängelrüge. Hat der Kunde an dem

Lieferungs- oder Leistungsgegenstand Arbeiten oder Veränderungen vorgenommen

oder vornehmen lassen, entfällt insoweit ebenfalls eine Mängelhaftung, soweit

hierdurch der Mangel verursacht wurde oder seine Beseitigung unmöglich gemacht

wird.

e) Soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt für unsere Haftung

Folgendes:

1. Unsere vertragliche und außervertragliche Haftung ist auf Vorsatz und grobe

Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer

vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt. Bei leicht fahrlässiger

Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung auf den

vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren

Schaden beschränkt.

2. Der Begriff der vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) wird dabei

verstanden als Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des

Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der

Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

3. Für Unternehmer beginnt die Verjährung der Schadensersatzansprüche

unabhängig von der Kenntnis mit dem Ende des Monats, in den der

Schlusstag der Auftragsbeziehung fällt, soweit es sich nicht um vorsätzlich

verursachte Schäden handelt.

4. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt gleichermaßen für die Haftung der

gesetzlichen Vertreter oder etwaiger Erfüllungsgehilfen.

5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die vorvertragliche Haftung,

die Haftung für etwaige Garantieerklärungen oder Arglist sowie die Haftung für

die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon

unberührt.

f) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Geschäften mit

Unternehmern 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die verkürzte

Mängelhaftungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte

Personenschäden und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw.

Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß $$ 478, 479 BGB.6. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren (Vorbehaltsware) vor, bis

alle Zahlungen aus dem Vertrag bei uns eingegangen sind. Bei laufender Rechnung

gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung gegen

den Kaufmann.

b) Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Kaufmann gelten wir als Hersteller

und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Sachen. Erfolgt die Verarbeitung

zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des

Rechnungswertes unserer Waren, zudem der anderen Materialien. Ist im Falle der

Verbindung oder Vermischung unserer Waren mit einer Sache des Kaufmanns diese

als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis

des Rechnungswertes unserer Waren zum Rechnungs- oder mangels einer

solchen zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über.

Der Kaufmann gilt in diesen Fällen als Verwahrer.

Soweit für diese Regelungen unter b) eine Erklärung seitens des Kaufmanns

erforderlich ist, verpflichtet sich der Kaufmann hierzu und wir nehmen sie bereits jetzt

an.

c) Der Kaufmann ist widerruflich berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden

Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen

Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.

d) Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält - insbesondere sofern er mit der

Zahlung der geschuldeten Entgeltforderung in Verzug gekommen ist -, haben wir das

Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem wir eine angemessene Frist

zur Leistung gesetzt haben. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein

Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn der Kunde ist Verbraucher. Die

für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Einen Rücktritt vom

Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns

zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung

wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Kunde schuldet, nachdem wir

einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.

e) Alle Forderungen aus dem Verkauf oder der Verarbeitung von Waren, an denen

uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kaufmann schon jetzt im Umfang unseres

Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.

f) Auf unser Verlangen hat uns der Kaufmann alle erforderlichen Auskünfte über den

Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die gemäß Ziffer 6 e)

an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der

Abtretung in Kenntnis zu setzen.

g) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen

des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20

% übersteigt.7. Audiovisuelle Programme und Aufzeichnungen, Darstellungen, Fotografien

a) Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Freiheit der von uns auf Weisung des

Kunden gefertigten, vom Kunden überlassenen oder im Zusammenwirken mit dem

Kunden hergestellten audiovisuellen Programme, Video- und Tonaufzeichnungen,

schriftlichen oder bildlichen Darstellungen, Fotografien oder sonstigen Werke von

Rechten Dritter. Werden derartige Rechte von Dritten gegen uns geltend gemacht, ist

der Kunde verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritte einschließlich erforderlicher

Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen.

b) Die Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an von uns

hergestellten Werken setzt eine vorherige, gesondert zu vereinbarende

angemessene Vergütung im Sinne des $ 32 UrhG voraus.

c) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, audiovisuelle

Produkte des Kunden, an deren Herstellung wir mitgewirkt haben, kostenfrei zur

Eigenwerbung zu verwenden und/oder öffentlich aufzuführen.

8. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Erhaltungsklausel

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-

Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als

nicht der gewährte Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in

dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

b) Erfüllungs- und Zahlungsort für uns und den Unternehmer ist unser Firmensitz.

c) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-

rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem

Vertragsverhältnis, auch über dessen Gültigkeit, unser Firmensitz oder nach unserer

Wahl der allgemeine Gerichtsstand.

d) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB oder unwirksam sein oder

werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages

nicht berührt.

Omnivent Inh. Thomas Meinerz Stand: 10.03.2025

 

 

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